CO2-Gesetz

Das CO2-Gesetz sieht ja schon mal ganz gut aus. Zusätzliche Abgaben, die aufgrund dieses Gesetzes entstehen, fliessen zur Hälfte als Rückerstattung pro Kopf an die Bevölkerung, die andere Hälfte geht in einen Klimafonds. 

Im Prinzip ist das sogar das, was ich als Mobilitätshandelssystem mal skizziert hatte, eben auf Kohlendioxid umgehängt und teilweise als Lenkungsabgabe ausgestaltet, nicht per Kontingent gelöst. Wenn jetzt jemand mehr fliegt oder sonstwie mehr Emissionen verursacht als ich, zahlt er dafür mehr und ich bekomme das dann zurückerstattet — bzw. da ja jeder Inländer die gleiche Summe zurückerstattet bekommt (ausser Nicht-Inländer), fallen für die Viel-Emittenten höhere Kosten an, als sie selbst zurückerstattet bekommen. Also sollten jetzt bitte alle nicht hier wohnhaften Ausländer ab Zürich abfliegen 🙂

Aber: wenn es dann plötzlich Millionen von lokal emissionsfreien schweren Elektro-SUVs auf den Strassen hat, werden wir schon noch sehen, dass man im Individualverkehr doch eine ausnahmslose streckenbezogene Mobilitätsabgabe braucht, die sich nach Fahrzeuggrundfläche (oder Volumen der konvexen Hülle des Fahrzeugs) und Gewicht bemisst. Fahrzeugmassen bis 50kg Leergewicht kosten nichts, darüber steigt es dann gern irgendwie linear oder exponentiell an. 

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