Verrechnungs- vs. Abgeltungssteuer

In Deutschland wird mal wieder an der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge herumgemosert. Die wurde eingeführt, weil es nicht möglich zu sein schien, die Leute zu einer Deklaration ihrer Kapitalerträge zu bewegen. Man hatte also vor der Abgeltungssteuer die Wahl, Kapitalerträge zu deklarieren (legal) oder nicht (illegal). Wenn man sie deklariert hat, musste man sie versteuern, und zwar zum persönlichen Steuersatz, der schnell mal bei 30-40% liegen kann. Also hat man’s eben nicht deklariert. Die Abgeltungssteuer wurde dann mit einem Satz von 25% eingeführt und wird von den Banken automatisch abgeführt (quasi eine Quellensteuer), so dass es für die ehrlichen Steuerpflichtigen günstiger wurde und auch bequemer. Die potentiell unehrlichen kamen dann auch nicht mehr um ihre 25%-Steuer herum und kamen damit auch günstiger weg als sie es vorher (illegal) waren.

Mit dem automatischen Informationsaustausch scheint jetzt wohl die Zeit reif zu sein, dass die Abgeltungssteuer wieder abgeschafft wird, weil Kapitalerträge scheinbar automatisch (ans Finanzamt?) gemeldet werden.

Als Vergleichsmodell die Schweiz: auf Kapitalerträge werden automatisch 35% Verrechnungssteuer von der Bank abgeführt und man erhält eine Bescheinigung. Dann kann man die Erträge in seiner persönlichen Steuererklärung angeben und dann werden sie unter Anrechnung der bereits gezahlten Verrechnungssteuer besteuert. Da die persönlichen Steuersätze üblicherweise deutlich unter den 35% Verrechnungssteuer liegen, hat man einen starken Anreiz, seine Kapitalerträge zu deklarieren, weil man damit günstiger kommt. Und wenn man sie nicht deklarieren und damit geheimhalten möchte, zahlt man eben 35% Verrechnungssteuer und ist auch legal unterwegs.

Damit wäre das doch in Deutschland ähnlich einfach zu machen: 50% Abgeltungssteuer führen die Banken auf Kapitalerträge ab dem ersten Euro ab und stellen eine Bescheinigung aus. Man deklariert seine Kapitalerträge entsprechend in der Steuererklärung, dort werden dann auch die Sparerfreibeträge abgezogen. Da der persönliche Steuersatz wohl immer noch etwas niedriger liegen sollte als die 50%, kommt man günstiger weg, hat also einen Anreiz, alles zu deklarieren. Und wer nichts deklarieren möchte, zahlt halt 50% Steuer und kann die steuerlichen Mehrkosten als “Prämie für versteckte Guthaben” verbuchen.

Wahrscheinlich gibt’s tausend Randbedingungen und Fälle, wo es irgendeiner Interessengruppe nicht passt, aber es könnte auch so simpel sein. Anreize entsprechend setzen und mal liberal denken, fertig.

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