Einbürgerung — Dependencies

Bisher bin ich bei gut 20 Seiten DIN A4 für die Einbürgerungsunterlagen. Da kommt einiges zusammen.

  • Mantelbogen “Gesuch um Einbürgerung in der Schweiz” — der zieht alle Abhängigkeiten nach sich
  • Wohnsitzbescheinigungen aller bewohnten Gemeinden seit 2012 — okay, ist online bestellt, ist nur Uzwil und Wil
  • Betreibungsregisterauszug — ist online bestellt, steht eh nichts drin
  • ausführlicher handschriftlicher Lebenslauf in Form eines Aufsatzes — ist lesbar geschrieben, Füller geht noch
  • Kopien der Arbeitszeugnisse und Zwischenzeugnis des aktuellen Arbeitgebers — 5×2 Blatt
  • Passfoto 2x + 1x für den Mantelbogen — ist bestellt
  • Lebenslauf als ergänzende Angaben — ist ausgefüllt
  • Teilnahmebestätigung Staatskundekurs
  • Bewerbungsschreiben (=handschriftliches Gesuch mit Begründung, warum man eingebürgert werden möchte)
  • Kopie Reisepass
  • Kopie Niederlassungsbewilligung
  • Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige (Form 7.13)

So. Das ist ja für einen Deutschen erstmal nichts Besonderes und auch gar nicht ungewohnt 🙂 Aber jetzt kommt ein cliffhanger: die Bestätigung über den registrierten Personenstand setzt voraus, dass ich im Schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen bin. Dafür gibt’s eine Liste der Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (pro Land), wo drinsteht, was ich dafür heranschaffen muss. Das wurde mir am Telefon kurz gesagt und dann kam das Formular per Mail. Ich mag ja die Leute im Rathaus in Wil, man erreicht immer jemanden und die melden sich auch einfach schnell. Ich brauche als Nachweis der/des… :

  • Geburt: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil und allfälligen Folgebeurkundungen, nicht älter als sechs Monate, ausgestellt durch das Standesamt des Geburtsortes
  • Ehe: Eheurkunde, ausgestellt durch das Standesamt des Eheschliessungsortes
  • Eheauflösung: Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk
  • Nationalität: Pass oder Personalausweis (Kopie)
  • Wohnsitzes: gültigen Ausländerausweis (Kopie)

WTF? Wozu brauche ich für ein Ereignis in der Vergangenheit (meine Geburt) eine aktuelle Bestätigung? Vielleicht dass ich in der Zwischenzeit nicht gestorben bin? Nur dann würde ich mich ja auch nicht ins Zivilstandsregister eintragen lassen. Oder dass ich wiedergeboren wurde und sich daher meine Registernummer/Steuernummer geändert hat?

Ich hab mal schnell alles, was ich da an Unterlagen vorliegen hatte, zusammengesucht und bin zum Rathaus gerollt (vorher Hose angezogen 🙂 ). Die Original-DDR-Geburtsurkunde von 1981 zählt nicht, ebenso nicht das Original von 2007. Die Kopie der Heiratsurkunde von 2007 zählt genauso nicht; es gibt aber nur ein Original und ich telefoniere mal noch mit dem Standesamt in Magdeburg für eine Eheurkunde (bisher geht da niemand dran). Das Scheidungsurteil wird so akzeptiert, tiptop. Auf den Hinweis, dass auf der Eheurkunde an Informationen nichts anderes draufstünde als was auch im Scheidungsurteil drinsteht (nur umgekehrt), wurde nicht eingegangen. Immerhin: keine Wartezeit und genau die Bearbeiterin gehabt, die mich auch angerufen hatte.

So leicht lasse ich mich nicht abschrecken, ich hab über 600 Schweizer Bahnhöfe fotografiert und bin ewig mit dem Schweizer Solarautoteam in der Welt herumgegondelt. Ich will beim Bürgertrunk in der Tonhalle endlich mal unten im Publikum sitzen und nicht nur auf der Bühne 😀