Mit sechs Wochen Verzögerung zum geplanten Termin am 02.05. hab ich es heute doch noch geschafft, alle Unterlagen korrekt für das Einbürgerungsgesuch abzugeben. Die Sekretärin des Einbürgerungsrates hat sich über meinen Dialekt gefreut und dass ich alles parat hatte. Ich war quasi genauso vorbereitet wie bei der Erneuerung des deutschen Reisepasses/Personalausweises bei der deutschen Botschaft — das lief dort nur deutsch-unfreundlich-korrekt ab, wohingegen es heute sehr unterhaltsam und nett war. Sie hat mich noch zum Staatskundekurs ausgefragt und mir dann den weiteren Ablauf erläutert. Im Nachhinein hätte ich vielleicht doch eine Tonaufnahme mitlaufen lassen sollen, aber die meisten Sachen sind halbwegs logisch.
Die schnelle Sichtung der Unterlagen war gut, jetzt schaut sie das nochmal genauer an, es sollte aber alles stimmen. Auch sie fragt sich bei einigen Vorgängen, warum es Familienurkunden oder Geburtsurkunden braucht, die nicht älter als drei oder sechs Monate sind. Puh, bin ich nicht der einzige 🙂
Als erstes, bevor überhaupt irgendwas weiter passiert, kommt, tadaaa…. Vorkasse von 1800 Fr. als Gebühr der Gemeinde. Hoffentlich mit QR-Rechnung.
Danach holt sie Abfragen aus dem Strafregister, vom Steueramt und vom Sozialamt ein. Da dürfte nur N/A oder OK als Antwort auf ihren Request kommen.
Dann macht sie eine Zusammenfassung meines Dossiers für den Einbürgerungsrat. Der setzt sich aus drei Ortsbürgern und drei Mitgliedern der politischen Gemeinde zusammen. Daraufhin wird ein Termin zum Gespräch mit mir gemacht: da geht es nicht um faCHliCHe/saCHliCHe Fragen, sondern nur darum, dass der Einbürgerungsrat mich mal persönlich gesehen hat. Hier könnte ich zumindest mal auf Ratsseite bald Bescheid geben, dass mein Gesuch jetzt eingereicht ist 😀
Wenn die dann wiederum das OK geben, wird mein Gesuch öffentlich aufgelegt, als Zusammenfassung meines Lebenslaufs und mit noch ein paar Informationen. 30 Tage Einspruchsfrist laufen (hoffentlich ungenutzt) ab. Werd ich mir sicher mal anschauen gehen.
Weiter geht das Gesuch dann an den Kanton, der wiederum eine Rechnung schickt. Sehr praktisch, mit den Rechnungen weiss man immer, wo man im Prozess ist. Der Kanton holt noch Informationen vom Bund ein (der dann auch wieder eine Rechnung schickt). Wenn das alles gut ist, kann das kantonal an einer der 4-5 Sitzungen im Jahr abgehandelt werden (ich werde informiert, wann mein Gesuch dran ist).
Mit anderthalb bis zwei Jahren Dauer für das gesamte Verfahren wäre ich auf der sicheren Seite. Immerhin: 2012 war die Mindestfrist bis zur Antragstellung noch “12 Jahre im Land”, da komme ich jetzt vielleicht sogar mit den zwölf Jahren insgesamt hin.