Mit dem Erhalt der C-Bewilligung bin ich bald nicht mehr quellensteuerpflichtig. Bisher war es so, dass mein Arbeitgeber direkt vom Lohn den Abzug der Quellensteuer vornimmt, d.h. ich zahle jeden Monat eine gewisse Vorauszahlung an die endgültige Steuerrechnung, die ich nach dem Ausfüllen der Steuererklärung bekomme (im Prinzip wie in Deutschland). Mit dem Wegfall der Quellenbesteuerung bekomme ich jeden Monat den Lohn ohne Steuerabzüge ausbezahlt. An der Höhe der Steuerrechnung (bzw. genauer am Steuerbetrag) ändert sich nichts, nur ist dann eben der zu zahlende Betrag deutlich höher und offensichtlich für einige Leute schockierend, die nicht mit Geld umzugehen wissen.
Anders kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es so Vorschläge wie in Basel-Stadt gibt, die von jedem Arbeitnehmer eine Quellensteuer von 10% erheben wollen. So wie es aussieht, soll es als Opt-Out-Verfahren gestaltet sein, so dass man sich wahlweise auch von der Abführung der Quellensteuer befreien lassen kann.
Ich frag mich (mal wieder), wo das Problem liegt, jeden Monat einen gewissen Betrag beiseitezulegen, da man ja weiss, dass noch eine Steuerrechnung kommt. Die Höhe der Rechnung ist auch keine Unbekannte, einfach bei Bedarf ein Extra-Sparkonto angelegt, da wird jeden Monat ein Betrag draufgeschoben, fertig. Das entspricht einem ganz freiheitlichen Ansatz der Selbstverantwortung. Man könnte allenfalls ein Opt-In anbieten, wobei die Frage ist, ob das die Leute, die es betrifft, wählen würden.
Der NZZ-Artikel schlägt in dieselbe Kerbe und entspricht ganz meiner Meinung. Es ist ein völlig anderes Verständnis vom Verhältnis zwischen Bürger und Staat, wenn nicht jeden Monat der Zugriff auf den Lohn passiert. Das Gleiche ist ja mit den Krankenkassen-Beiträgen der Fall: ich bekomme eine Rechnung und darf diese dann zahlen, und bekomme auch noch mit dem Schock der Rechnung ein Gefühl dafür, was es mich kostet. Wenn jeden Monat einfach etwas abgezogen wird vom Lohn, das ich gar nicht wirklich wahrnehme, ist das zwar bequem, hat für mich persönlich aber weniger Wert.
Bei den Pensionskassen- und AHV-Beiträgen (2. und 1. Säule) könnte man genauso argumentieren, dass man ja sich alles auszahlen lassen könnte und dann selbst vorsorgen kann. Aber hier ist der zeitliche Horizont ein ganz anderer: man bekommt erst nach 30 oder 40 Jahren die Rechnung präsentiert und das wäre auch für mich schwierig zu überblicken. In der 1. Säule (Umlageverfahren) kommt noch hinzu, dass meine Beiträge quasi gleich wieder an die aktive Rentnergeneration ausgeschüttet werden.
Also: für kurze Planungshorizonte wie bei der Steuerrechnung Finger weg von der Quellenbesteuerung. Für langfristige Vorsorge sind Zwangsabzüge in Ordnung.
1 thought on “Quellensteuer für alle? Nö.”